Im Folgenden wird die Chronologie des Vereins und seiner Aktivitäten kurz zusammengefasst um einen Eindruck vom Umfang des Widerstands gegen den Moselaufstieg zu vermitteln.
In der Vereinfachten Flurbereinigung nach § 86(1) Nr.1, Tawern - Könen [71036] diente das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR Mosel, Trier) als Erfüllungsgehilfe des Landesbetrieb Mobilität (LBM, Trier) und das Verfahren wurde nur aus dem Grunde inszeniert, um den Grundstückseigentümern im Bereich der Trasse das Klagerecht vorzuenthalten/zu entziehen. Wie aus dem Anhang ersichtlich, wurde den Eigentümern der Grundstücke nach § 36 des Flurbereinigungsgesetzes nicht das Eigentum...
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B 51 – neu-, Westumfahrung Trier / Moselaufstieg - Stellungnahme der Stadt Trier
Trierischer Volksfreund 15.05.2011 Dieter Lintz, Jörg Pistorius Trier. Die neue rot-grüne Landesregierung hat den Moselaufstieg bei Trier für "verzichtbar" erklärt. Der TV zeichnet die Entwicklung nach.
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