Zum Artikel "Moselaufstieg ade: Kreis und Kammern wütend" (TV vom 21. März 2013):
Die Klage prominenter Befürworter des Moselaufstiegs, nun sei die Region von Luxemburg abgehängt, ist nicht im Ansatz nachzuvollziehen und aus zwei Gründen zutiefst unaufrichtig. Der erste Grund ergibt sich aus der Tatsache, dass laut Gutachten (Modus Consult) der Moselaufstieg nicht in der Lage ist, die Luxemburg-Anbindung wesentlich zu verbessern. Wider besseres Wissen das Gegenteil zu behaupten, ist unseriös. Der zweite Grund besteht darin, dass es in der Hand der Befürworter des Moselaufstiegs lag, durch den Bau einer Brücke über den Merterter Hafen Orte vom Verkehr zu entlasten und eine Verbesserung der Luxemburg-Anbindung innerhalb eines relativ kurzen Zeitraums zu erreichen. Hätten sie ein positives Signal nach Berlin gesendet, wäre mittlerweile ein Staatsvertrag mit Luxemburg zum Bau der Brücke über den Hafen Mertert - möglicherweise sogar ohne deutsche Kostenbeteiligung - unterzeichnet gewesen. Ein aufwendiges planungsrechtliches Verfahren wäre aufgrund der luxemburgischen Planungshoheit und des grenzüberschreitenden Charakters des Projektes nicht notwendig gewesen. Die momentanen Verkehrsprobleme im Zusammenhang mit dem Neubau der Brücke bei Grevenmacher wären nicht entstanden. Möglicherweise wurde das zustimmende Signal zum Bau der Brücke über den Hafen Mertert nicht nach Berlin gesendet, um sich des zwar falschen, häufig aber verwendeten Arguments für den Moselaufstieg, dass (nur) dieser die Luxemburg-Anbindung deutlich verbessere, nicht zu entledigen. Sich nun hinzustellen und die Pendlersituation zu beklagen, ist heuchlerisch. Ein Blick in das Gutachten zeigt, dass der Moselaufstieg die bestehenden Verkehrsprobleme in Trier nicht lösen würde, sondern überwiegend nur an unproblematischen Stellen Entlastungen erfolgen würden. Da die Argumente für den Moselaufstieg in der politischen Auseinandersetzung zwar vorhanden, fachlich mehrheitlich aber nicht haltbar sind, hat die Landesregierung mit dem Entschluss, das Projekt nicht mehr für den Bundesverkehrswegeplan anzumelden, die einzige vor dem Steuerzahler zu rechtfertigende Entscheidung getroffen.
Rainer Bösen, Igel